Wann erhalte ich die gezahlte Kaution zurück?

Mehrwertsteuer-Kaution außerhalb der EU: Sie erhalten die Mehrwertsteuer-Kaution zurück, wenn Sie uns innerhalb der angegebenen Frist die Ausgangsbestätigung geschickt haben. Dieses Dokument erhalten Sie vom Zoll, wenn das Fahrzeug in Ihr Land eingeführt wird. Bei Kautionen außerhalb der EU erhalten wir selbst vom Zoll eine Mitteilung "Ausgang bestätigt". Daraufhin erstatten wir die Kaution zurück.

Mehrwertsteuererstattung innerhalb der EU: Sie erhalten die Mehrwertsteuererstattung, sobald wir die vollständig ausgefüllte CMR- oder Beförderungserklärung zusammen mit einem erkennbaren Foto des Fahrzeugs in Ihrem eigenen Land erhalten. Dabei ist es wichtig, dass sowohl das Fahrzeug als auch der Standort erkennbar sind (z. B. durch ein Firmenlogo, eine Standortmarkierung auf Ihrem Telefon usw.).

BPM-Kaution: Sie erhalten die BPM-Kaution zurück, sobald wir die Entscheidung der niederländischen Steuerbehörden erhalten haben. Hinweis: Wir können die BPM-Erstattung nur einreichen, wenn Sie uns innerhalb der 10-Wochen-Frist nach der Ausfuhr die endgültige Zulassung des Fahrzeugs übermittelt haben. Die niederländischen Steuerbehörden wenden dann eine Entscheidungsfrist von bis zu 12 Wochen nach Erhalt an.

Wir werden die Zahlung an Sie vornehmen, sobald wir die oben genannten Dokumente erhalten haben.